
Arbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen
Bei der Sicherheit im Bereich von elektrischen Anlagen geht es um das sichere Bedienen, Arbeiten und die Instandhaltung selbst, an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Ebenfalls hat diese Regelung Gültigkeit für Drittfirmen und deren Arbeitsausführung.
Für Angrenzer, welche im bahnnahen Bereich oder im Gefahrenbereich der Bahninfrastruktur, die Absicht haben Arbeiten auszuführen, gelten diese Regelungen auch. Bauarbeiten dürfen erst nach Bewilligung durch uns aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
Kontakt:
Wir sind Ansprechpartner für Dritte, welche im bahnnahen Bereich Bauvorhaben umsetzen und legen die dafür notwendigen Sicherheitsmassnahmen fest. Für fachliche Auskünfte und wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse:
