Sicher unterwegs
Verhaltensgrundsätze und Informationen und Thema Sicherheit
Als Eisenbahnunternehmen mit einem öffentlichen Auftrag fällt dem Thema Sicherheit bei der Matterhorn Gotthard Bahn und der Gornergrat Bahn eine besonders hohe Priorität zu. Unser Anspruch ist es, unseren Gästen, Partnern, Nutzern der Infrastruktur und für uns selbst ein Höchstmass an Sicherheit zu gewährleisten, um so Leben und Gesundheit zu bewahren. Auf dieser Website sind verschiedene wichtige Informationen zum Thema Sicherheit gebündelt.
Unter dem Leitmotiv «Sicher unterwegs» haben wir in 12 einfachen Verhaltensgrundsätzen Massnahmen zusammengetragen, mit welchen alle Beteiligten dazu beitragen können, die Sicherheit im Bahnverkehr zu erhöhen.
Die Verhaltensgrundsätze lauten:
Gleise nur an Bahnübergängen überschreiten
Achtung vor Hochspannung
Augen und Ohren auf
Ausreichend Sicherheitsabstand halten
Vorsicht bei Selfies und beim Fotografieren
An Perrons und Bahnhöfen besonders achtsam sein
Sicher mit dem Zug fahren
Auf Stolperfallen achten
Bremswege richtig einschätzen
Angemessenes Verhalten im Gebirge
Kulturelle Unterschiede respektieren
Vorsicht vor Dieben
Wir wünschen einen schönen Aufenthalt und eine gute Reise mit der Matterhorn Gotthard Bahn und der Gornergrat Bahn. Downloads
Die Infrastrukturanlagen der Matterhorn Gotthard Bahn können gemäss Bahnreform vom 1. Januar 1999 auch von fremden Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Streckennetz der Matterhorn Gotthard Bahn erstreckt sich zwischen Disentis und Zermatt sowie Andermatt und Göschenen. Die Vergabe von Fahrtrassen erfolgt durch die Netzplanung und Steuerung in Brig. Für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche auf der Infrastruktur der Matterhorn Gotthard Bahn verkehren, gelten die Vorschriften und Bedingungen der Matterhorn Gotthard Bahn. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile zu den Netzzugangs- und Nutzungsbedingungen werden nachfolgend für dich aufgelistet.
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Für weitere Auskünfte können Sie sich bei dieser E-Mail Adresse melden: netzzugang@mgbahn.ch
Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und ihrer Gesundheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Diese Vorgaben gelten auch für Drittfirmen, welche für und mit uns arbeiten. Die Sicherheit des Bahnbetriebs, des Kunden und der Mitarbeitenden – auch von Firmen – hat für uns höchste Priorität. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
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Arbeitsanweisung PSA -> folgt
Die Arbeitsstellensicherheit regelt die sichere Betriebsführung der Züge, während dem Bau, damit keine Personen um und auf der Arbeitsstelle gefährdet werden. Diese Vorgaben gelten auch für Drittfirmen, bei dessen Arbeitsausführung.
Diese Regelungen gelten zudem für Angrenzer, welche die Absicht haben im bahnnahen Bereich, respektive im Gefahrenbereich der Bahninfrastruktur Arbeiten auszuführen. Bauarbeiten dürfen erst nach Bewilligung durch uns aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
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Erstinstruktion:
Selbstschutz:
Bahndaten:
Kursplanung 2024 Es sind nachfolgende Ausbildungen «Checkliste Selbstschutz» geplant. Dies ist ein MGBahn / GGB Ergänzungskurs zur Ausbildung «Selbstschutz Arbeiten». Daten: 11.11.2024, 03.12.2024, 15.01.2025, 04.02.2025, 04.03.2025, 08.04.2025, 06.05.2025, 03.06.2025, 08.07.2025, 05.08.2025, 02.09.2025, 09.10.2025, 04.11.2025, 02.12.2025 Zeit: 09.30 - 11.30 Uhr Hinweis: Allfällige Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung an: sicherheit@mgbahn.ch
Bei der Sicherheit im Bereich von elektrischen Anlagen geht es um das sichere Bedienen, Arbeiten und die Instandhaltung selbst, an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Ebenfalls hat diese Regelung Gültigkeit für Drittfirmen und deren Arbeitsausführung.
Für Angrenzer, welche im bahnnahen Bereich oder im Gefahrenbereich der Bahninfrastruktur, die Absicht haben Arbeiten auszuführen, gelten diese Regelungen auch. Bauarbeiten dürfen erst nach Bewilligung durch uns aufgenommen werden. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
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Die Matterhorn Gotthard Bahn und die Gornergrat Bahn konzentrieren sich auf bahnnahe Dienstleistungen, wozu auch der Transport von Gütern zählt. In Zusammenarbeit mit Alpin Cargo AG hat die MGBahn einen Gesamtlogistikpartner, der sämtliche Gütertransporte gegenüber den Kunden vertritt sowie den Betrieb des Güterterminals in Visp und Zermatt betreibt.
Beim Gütertransport ist insbesondere der korrekte Umgang mit Gefahrgut, sowie das sichere Verladen von Gütern sicherzustellen.
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Verladen von Gütern:
Gefahrgut:
Alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals bzw. der Bahnanlage unterliegen der Bewilligungspflicht durch die MGBahn.
Die Projekte welche sich weniger als 50m vom Bahntrasse der MGBahn befinden, müssen uns zur Bewilligung eingereicht werden. Den Antrag bitte unter folgender E-Mail Adresse einreichen: infra.sicherheit@mgbahn.ch
Je nach nötigen Massnahmen (Sicherheitsdispositive, Sperrungen, Schaltungen usw. ) ist eine Bearbeitungszeit von min. 6 Wochen nötig. Bei grösseren Bauvorhaben verlängern sich entsprechend die Fristen.
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Für fachliche Auskünfte und wenn du weitere Fragen zu diesen Themen hast, erreichst du uns unter folgender E-Mail-Adresse: