Baustellen und Arbeiten in Bahnnähe
Für alle Bautätigkeiten (bahnnahes Bauen) in der Nähe von Gleisen und Fahrleitungen – sei es Neubau, Rückbauarbeiten (Abbrüche), Instandhaltung oder Vegetationsarbeiten, z. B. Heckenschnitt – müssen entsprechende Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Arbeiten im Leitungsbau, Strassenbau, Tiefbau und Hochbau sowie für Forst- und Holzarbeiten. Auch der Einsatz von Kranen, Helikoptern oder Drohnen in der Nähe der Hochspannungsleitungen der Bahn ist meldepflichtig. Daher ist es erforderlich, das untenstehende Formular auszufüllen.
Antragsfrist: Mindestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn.
Rechtsgrundlage für den Eisenbahnsektor