Eine Baustelle in der Nähe der Bahnanlagen der Matterhorn Gotthard Bahn an einem sonnigen Tag.

Baustellen und Arbeiten in Bahnnähe

Für alle Bautätigkeiten (bahnnahes Bauen) in der Nähe von Gleisen und Fahrleitungen – sei es Neubau, Rückbauarbeiten (Abbrüche), Instandhaltung oder Vegetationsarbeiten, z. B. Heckenschnitt – müssen entsprechende Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Arbeiten im Leitungsbau, Strassenbau, Tiefbau und Hochbau sowie für Forst- und Holzarbeiten. Auch der Einsatz von Kranen, Helikoptern oder Drohnen in der Nähe der Hochspannungsleitungen der Bahn ist meldepflichtig. Daher ist es erforderlich, das untenstehende Formular auszufüllen.

Antragsfrist: Mindestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn.

  1. Vorgaben Eisenbahn R RTE20100 und R RTE20600

Rechtsgrundlage für den Eisenbahnsektor

  1. Eisenbahngesetz (EBG Art. 18m, 19, 21 )

  2. Verordnung über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen (EBV)

  3. Schweizer Eisenbahnverkehrsordnung (FDV)

  4. Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV)