Annullation und Rückerstattung
Kannst du deine Reise nicht wie geplant durchführen und wünschst eine Erstattung von nicht oder nur teilweise benützten Fahrausweisen welche du gekauft hast? Hier findest du heraus wie das funktioniert:
Wenn du online unter www.matterhorngotthardbahn.ch gebucht hast, fülle bitte untenstehendes Formular aus. Wir prüfen deinen Antrag und erstatten dir die Kosten deiner Tickets wenn deine Anfrage berechtigst ist. Die Gutschrift erfolgt auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel. Nach Erhalt deiner Angaben melden wir uns innerhalb eines Arbeitstages per Mail bei dir.
Hast du über einen Reiseveranstalter oder eine andere Website gebucht, wende dich bitte an den Kundendienst dieses Anbieters.
Wenn du dein Ticket am Schalter vor Ort gekauft hast, gehe bitte dorthin, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Bitte beachte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auszug aus unseren AGB zu den Annullationsbedingungen
6. Rückerstattung und Annullation
6.1 Annullation durch den Gast
6.1.1 Im Allgemeinen
Bestellungen von Gästen über die Website sind, wie in Ziffer 2 vorgesehen, grundsätzlich verbindlich. Ausnahmen im Sinne eines Rücktritts vom Vertrag (nachfolgend: Annullation) oder eine Rückerstattung eines bereits bezahlten Betrags sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist in der Leistungsbeschreibung auf der Website oder in den nachfolgenden Abschnitten, und die dortigen Bedingungen erfüllt sind. Eine Abänderung des Vertrags oder ein direkter Umtausch ist nicht möglich, sondern, unter den genannten Bedingungen, nur eine Annullation und Neubestellung.
6.1.2 Parkplatz im Matterhorn Terminal Täsch
Eine Annullation oder eine Rückerstattung einer Parkplatzbuchung ist nicht möglich.
6.1.3 Autoverlad Furka
Einzelfahrten
Eine Annullation ist möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er sein Einzelfahrt-Ticket nicht genutzt hat. In diesem Fall erhält er eine Erstattung des Tickets. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 erhoben.
Furka-Abo
Eine Annullation ist möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er sein Furka-Abo nicht oder nur teilweise genutzt hat. In diesem Fall erhält er eine anteilige Erstattung des Tickets gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00. Bereits genutzte Fahrten werden dabei zumregulärenEinzelfahrpreis abgezogen. Für eine Erstattung nutze bittedieses Formular.
6.1.4 Matterhorn Gotthard Pass
Eine Annullation oder eine Rückerstattung eines MGPass ist nicht möglich.
6.1.5 Erlebnisfahrten
Gourmetfahrt Wine&Dine
Exquisit reisen und speisen
Brunchfahrten
Eine Annullation ist bis sieben Tage vor der Veranstaltung, jeweils bis 09:00 Uhr, gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 pro Buchung möglich.
Ab diesem Zeitpunkt ist keine Rückerstattung mehr möglich (100 % der Kosten gehen zulasten des Gastes).
Für eine Erstattung nutze bittedieses Formular.Die Anfrage muss vor dem oben genannten Zeitpunkt bei der Matterhorn Gotthard Bahn eingehen.
6.1.6 Extrafahrten Eine Annullation ist bis sieben Tage vor dem reservierten Datum einer Extrafahrt, jeweils bis 09:00 Uhr, kostenfrei möglich.
Bei einer Annulation 7 Tage und weniger vor dem reservierten Datum einer Extrafahrt wird ein Unkostenbeitrag von CHF 500.- verrechnet.
6.1.7 Zermatt Shuttle (Zugverbindung Täsch-Zermatt)
Eine Annullation ist möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er sein E-Ticket nicht benutzt hat. In diesem Fall erhält er eine Erstattung des Tickets. Für eine Erstattung von Zermatt Shuttle Tickets nutze bittedieses Formular. Bei einer Erstattung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- erhoben.
6.2 Annullation durch die Matterhorn Gotthard Bahn
Die Matterhorn Gotthard Bahn ist berechtigt, Verträge aus wichtigen Gründen zu annullieren und vereinbarte Leistungen ersatzlos einzustellen, zu ändern oder einen Ersatz anzubieten. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht, Reisen abzusagen oder abzubrechen. Als wichtige Gründe gelten alle Fälle von Unmöglichkeit der Leistungserbringung, höhere Gewalt und Situationen, in welchen eine Erbringung der versprochenen Leistungen unzumutbar ist. Als wichtige Gründe gelten bspw.:
Betriebsunterbrüche infolge von erforderlichen Bau- oder Wartungsarbeiten, Unwetter oder Lawinengefahr oder Streiks;
wenn die Leistungserbringung gegen rechtliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen verstösst;
wenn die die Matterhorn Gotthard Bahn begründeten Anlass hat zu vermuten, dass die Erbringung einer vereinbarten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Matterhorn Gotthard Bahn gefährden könnte;
das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für eine Leistung.
Im Falle einer Annullation vor der Erbringung der Leistung, also bspw. vor Reisebeginn, hat der Gast grundsätzlich das Recht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages.
Bei Leistungen, für die eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist (z.B. Erlebnisfahrten), kann die Matterhorn Gotthard Bahn, die Reise bis spätestens 4 Tage vor Reisebeginn annullieren, sofern die Mindestzahl nicht erreicht wird. Die Gäste werden informiert und der bezahlte Betrag wird zurückerstattet.
Im Falle einer Annullation während der Erbringung der Leistung, also z.B. während der Reise, wird der Betrag für die noch nicht bezogenen Leistungen zurückerstattet.
Weitere Forderungen, insb. Entschädigungs- oder Schadenersatzforderungen, sind entsprechend der Regelung in Ziffer 4.1 ausgeschlossen. Hat der Gast den wichtigen Grund (mit)verschuldet, so erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge oder für noch nicht erbrachte Leistungen.