Un chantier situé à proximité des installations ferroviaires du Matterhorn Gotthard Bahn lors d'une journée ensoleillée.

Baustellen und Arbeiten in Bahnnähe

Für alle Bautätigkeiten (bahnnahes Bauen) in der Nähe von Gleisen und Fahrleitungen – sei es Neubau, Rückbauarbeiten (Abbrüche), Instandhaltung oder Vegetationsarbeiten, z. B. Heckenschnitt – müssen entsprechende Sicherheitsmassnahmen getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Arbeiten im Leitungsbau, Strassenbau, Tiefbau und Hochbau sowie für Forst- und Holzarbeiten. Auch der Einsatz von Kranen, Helikoptern oder Drohnen in der Nähe der Hochspannungsleitungen der Bahn ist meldepflichtig. Daher ist es erforderlich, das untenstehende Formular auszufüllen.

Antragsfrist: Mindestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn.

  1. Vorgaben Eisenbahn R RTE20100 und R RTE20600

Rechtsgrundlage für den Eisenbahnsektor

  1. Eisenbahngesetz (EBG Art. 18m, 19, 21 )

  2. Verordnung über den Bau und Betrieb von Eisenbahnen (EBV)

  3. Schweizer Eisenbahnverkehrsordnung (FDV)

  4. Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV)