Grengjols nach Umbau

Behindertengleichstellungsgesetz

Die Bahnhöfe der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG werden barrierefrei

Ausgangslage 

Am 1. Januar 2004 trat das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) in Kraft. Das Gesetz muss bis spätestens 31. Dezember 2023 umgesetzt sein und gilt für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für öffentliche zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und für Fahrzeuge, die unter anderem einem der folgenden Gesetze unterstehen: dem Eisenbahngesetz, dem Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen sowie dem Personenbeförderungsgesetz.

Umsetzungsstand 

Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Bahnhofsumbauten auseinandergesetzt. Bis heute sind auf dem MGI-Netz 29 Stationen barrierefrei in Betrieb. Während einer Totalsperre im Herbst 2023 wurde die Station Reckingen umgebaut. Die Umbauarbeiten bei den Stationen Oberwald und Gluringen haben ebenfalls begonnen und werden bis im Herbst 2024 barrierefrei fertiggestellt.

Die restlichen 12 der insgesamt 43 Stationen befinden sich alle in den Phasen Vorbereitung oder Planung:

Umsetzungsstand BehiG

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede Bahn an den noch nicht umgebauten Bahnhöfen Hilfestellung oder Ersatzmassnahmen anbieten, bis auch diese mit Hochperrons für einen barrierefreien Zugang ausgestattet sind:

  • Im Mattertal werden die Gäste von St. Niklaus, Herbriggen und Randa jeweils bis Visp oder Täsch transportiert und können dort barrierefrei umsteigen.

  • Im Goms werden die Gäste von Oberwald nach Obergesteln, von Münster nach Reckingen oder Ulrichen und von Gluringen, Niederwald und Fürgangen nach Fiesch bzw. nach Reckingen transportiert, wo sie barrierefrei in die Züge einsteigen können.

  • Im Urserental und der Surselva werden die Gäste von Realp und Hospental nach Andermatt transportiert. Von Sedrun bringen wir die Gäste nach Disentis und vom Oberalppass je nach Ziel nach Andermatt oder Tschamutt. Die Station Oberalppass kann nur im Sommer bedient werden, da im Winter die Passstrasse gesperrt ist.

Reisende mit Handicap melden sich vor der Reise (mindestens 2 Stunden im Voraus) beim SBB Contact Center Handicap unter 0800 007 102 (täglich von 5 bis 24.00 Uhr erreichbar).

Gesetzliche Grundlagen
Synergieeffekte dank der Kombination mit Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten
Vorgaben für den behindertengerechten Ausbau
Herausforderungen – langfristige Planung und Umsetzung bei laufendem Betrieb
Kosten
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