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Behindertengleichstellungsgesetz

Die Bahnhöfe der Matterhorn Gotthard Bahn werden barrierefrei

Ausgangslage 

Am 1. Januar 2004 trat das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsge-setz; BehiG) in Kraft. Das Gesetz muss bis spätestens 31.12.2023 umgesetzt sein und gilt für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für öffentliche zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und für Fahrzeuge, die einem der folgenden Gesetze unterstehen: dem Eisenbahngesetz, dem Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen, dem Personenbeförderungsgesetz, etc. 

Umsetzungsstand 

Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur (MGI)hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Bahnhofsumbauten auseinandergesetzt. Bis heute sind auf dem MGBahn-Netz 25 Stationen behindertengerecht in Betrieb. Zuletzt wurden im vergangenen Jahr die Stationen Grengiols, Lax, Rueras und Acla da Fontauna umgebaut. 

Bereits vor dem BuLa(Bundeslager der Pfadfinder im Sommer 2022 im Goms) konnten bei den drei Stationen Betten, Blitzingen und Geschinen die Baustelleninstallationen vorgenommen werden. Aktuell sind die Umbauarbeiten im Gange. Per Ende 2022 werden drei weitere Stationen BehiG-konform umgebaut sein.  

Im Jahr 2023 folgen  die Umbauten der beiden Stationen Reckingen und Oberwald. Die übrigen 13 von 43 Stationen befinden sich alle in der Phase Vorbereitung oder Planung. Ab dem 1.1.2024 muss jede Bahn an den noch nicht umgebauten Bahnhöfen Hilfeleistungen anbieten, bis diese mit Hochperrons für einen barrierefreien Zugang ausgestattet ist. 

Gesetzliche Grundlagen
Synergieeffekte dank der Kombination mit Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten
Vorgaben für den behindertengerechten Ausbau
Herausforderungen – langfristige Planung und Umsetzung bei laufendem Betrieb
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