Grengjols nach Umbau
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Ausgangslage 

Am 1. Januar 2004 trat das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) in Kraft. Das Gesetz muss bis spätestens 31.12.2023 umgesetzt sein und gilt für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für öffentliche zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und für Fahrzeuge, die einem der folgenden Gesetze unterstehen: dem Eisenbahngesetz, dem Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen, dem Personenbeförderungsgesetz, etc. 

Umsetzungsstand 

Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur (MGI)hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Bahnhofsumbauten auseinandergesetzt. Bis heute sind auf dem MGBahn-Netz 28 Stationen behindertengerecht in Betrieb. Zuletzt wurden im vergangenen Jahr die Betten, Blitzingen und Geschinen umgebaut. 

Im Jahr 2023 begannen die Umbauten der beiden Stationen Reckingen und Oberwald. Die restlichen der insgesamt 43 Stationen befinden sich alle in der Phase Vorbereitung oder Planung. Ab dem 1.1.2024 muss jede Bahn an den noch nicht umgebauten Bahnhöfen Hilfeleistungen anbieten, bis auch diese mit Hochperrons für einen barrierefreien Zugang ausgestattet ist. 

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