Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Webshop matterhorngotthardbahn.ch
Stand: 1. Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Website www.matterhorngotthardbahn.ch (nachfolgend: Website) sowie für alle Bestellungen, die über die Website getätigt werden, und regeln das Verhältnis zwischen dir als Gast und der Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn (Bahnhofplatz 7, CH-3900 Brig; nachfolgend: Matterhorn Gotthard Bahn oder wir) als Anbieterin.
Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Die AGB werden gelegentlich geändert und der Inhalt sollte deshalb regelmässig und nicht nur anlässlich der ersten Bestellung konsultiert werden. Sollte ausnahmsweise eine Änderung der AGB auch für bereits geschlossene Verträge erforderlich sein, wirst du hierüber sowie über die Handlungsoptionen (z.B. Vertragsrücktritt) vorzeitig informiert.
Für den Umfang der Leistungen gelten primär die Beschreibungen auf der Website und subsidiär die Vorgaben in diesen AGB. Die Erwähnung einer Leistung oder Funktion in den AGB, welche auf der Website nicht angeboten wird, begründet aber in keinem Fall einen Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung oder Funktion.
Anders lautende Vertragsbedingungen, namentlich auch solche, welche der Gast zusammen mit der Bestellung für anwendbar erklärt, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind.
2. Vertragsschluss und Website-Nutzung
Soweit auf der Website nicht ausdrücklich anders festgehalten, stellen die Darstellungen und Beschreibungen der Leistungen ein verbindliches Angebot dar, einen Vertrag mit uns abzuschliessen. Ein Vertragsabschluss erfolgt dann, wenn der Gast alle erforderlichen Daten eingegeben, die AGB bestätigt, auf den Button „Jetzt bezahlen“ geklickt hat und die Bestellung bei uns eingegangen ist.
Gäste sind verpflichtet, alle im Bestellvorgang verlangten Informationen vollständig und richtig anzugeben. Bis zum Abschluss des Bestellvorgangs kann der Gast die Auswahl der Produkte unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Angaben jederzeit ändern. Hierfür stehen im Bestellprozess entsprechende Korrekturhilfen zur Verfügung.
Nach Abschluss der Bestellung erhält der Gast die bestellten Produkte direkt per E-Mail als Download oder Anhang, je nach Art der Bestellung. Für nachträgliche Änderungen sowie den Rücktritt vom Vertrag bzw. die Annullation/Stornierung von Verträgen gelten die Regeln in Ziffer 3 und 6.
Wir behalten uns ferner vor, die Website und damit auch die Möglichkeit zur Online-Bestellung ohne vorgängige Ankündigung zu ändern, anzupassen oder auszusetzen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung der Website in einer bestimmten Form oder auf den Online-Abschluss von Verträgen.
3. Leistungsumfang, Preise und Zahlung
Die Leistungen, die über die Website gebucht werden können, sind in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen definiert. Beachte auch die besonderen Vorschriften in diesen AGB für den Erwerb von E-Tickets (s. unten Ziff. 5).
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die angegeben Preise in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eventuelle Versandkosten werden separat ausgewiesen.
Eine Zahlung kann mit den auf der Website angegebenen Zahlungsmitteln erfolgen. Eine Kombination von Zahlungsmitteln ist nicht möglich. Beachte dabei die jeweiligen Bedingungen des Anbieters der Zahlungsmittel. Sofern du mit einem Gutschein zahlen möchtest, kannst du den Gutscheincode im Verlauf des Bestellprozesses eingeben. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich. Unter Einhaltung der Bedingungen in Ziffer 6 ist allerdings eine Annullation der Bestellung möglich und eine erneute Durchführung der Bestellung unter Eingabe des Gutscheins. Für die Einlösung gelten die Bedingungen, die beim Erwerb des Gutscheins angegeben wurden (z.B. betr. Maximalbetrag, Laufzeit etc.).
Die Matterhorn Gotthard Bahn behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen, deren Beschreibungen, die Zahlungsmittel und Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In Bezug auf bereits gebuchte Leistungen gilt die Regelung in Ziffer 6.2.
4. Haftung
4.1 Haftung für die Leistungserbringung
Die Matterhorn Gotthard Bahn haftet dem Gast für die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine Haftung wird jedoch ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder fehlerhafte Erfüllung auf Versäumnisse des Gastes oder eines Dritten zurückzuführen ist, oder durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Besondere Regelungen in diesen AGB sowie – in dessen Anwendungsbereich – in Spezialgesetzen (insb. dem Personenbeförderungsgesetz) bleiben vorbehalten.
4.2 Haftung für die Nutzung der Website
Die Matterhorn Gotthard Bahn betreibt die Website und wählt die Inhalte mit grösstmöglicher Sorgfalt. Trotzdem lassen sich Fehler nicht vollumfänglich ausschliessen und die Matterhorn Gotthard Bahn kann nicht gewährleisten, dass alle Inhalte sicher, korrekt, rechtmässig und aktuell sind. Namentlich kann nicht garantiert werden, dass die Inhalte frei von Viren oder ähnlichen schädlichen Inhalten sind und dass die Website jederzeit fehlerfrei funktioniert oder jede Art von Software und jedes Betriebssystem eines Computers bzw. Smartphones unterstützt wird. Ferner liegen Inhalte Dritter und Links auf Websites Dritter ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs.
Der Zugriff und die Nutzung der Website erfolgt deshalb auf eigene Gefahr des Gastes und die Matterhorn Gotthard Bahn lehnt jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Website ab und schliesst auch die Haftung für ihre Hilfspersonen und Substitute aus.
Insbesondere haftet die Matterhorn Gotthard Bahn in keinem Fall für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Website oder einer darin verlinkten Internetseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Informationssystemen von Gästen. Dies gilt auch dann, wenn die Matterhorn Gotthard Bahn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, welche eine strengere Haftung vorschreiben.
4.3 Haftung für die Angebote Dritter
Auf unserer Website weisen wir Gäste auch auf Angebote von Dritten hin. Für die Buchung der Angebote werden die Gäste in der Regel auf die entsprechenden Websites der Dritt-Anbieter weitergeleitet. Ausnahmsweise kann die Möglichkeit bestehen, auf unserer Website direkt Angebote von Drittanbietern zu bestellen resp. zu buchen. Ohne gegenteilige Angabe handelt die Matterhorn Gotthard Bahn für diese Angebote lediglich als Vermittlerin mit einem Inkassomandat. Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete Lieferant oder Dienstleister.
Die Gäste werden bei der Buchung jeweils auf die Identität der Dritt-Dienstleister hingewiesen. Sie werden auch darauf hingewiesen, dass allenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen des betreffenden Dienstleisters auf die Drittleistungen anwendbar sind. Die Matterhorn Gotthard Bahn haftet nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich etc.). Die Matterhorn Gotthard Bahn haftet, sofern sie nicht selbst Erbringerin der Dienstleistung ist, auch nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung. Der Gast kann sich diesbezüglich nur auf den vermittelten Vertrag mit dem direkten Anbieter und die dort geltenden Geschäftsbedingungen berufen.
5. E-Tickets
5.1 Definition & Vorbemerkung
E-Ticket oder elektronisches Ticket ist ein Sammelbegriff für sämtliche Varianten von Fahrausweisen, welche für die Kontrolle durch das Personal oder die Kontrollinfrastruktur über ein digitales Sicherheitselement (bspw. RFID, QR-Code, Barcode) verfügen und nicht auf Wertpapier ausgegeben werden. Es sind dies bspw. Print@Home-Tickets, Screen-Tickets, SMS-Tickets, Fahrtberechtigungen des automatischen Ticketings und auf SwissPass referenzierte Einzelbillette.
Für E-Tickets, welche für die Beförderung von Personen bestellt werden, gelten von Gesetzes wegen die Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen, insbesondere der Tarif T600, dessen Inhalt bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen sowie online (https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht) einsehbar ist.
Die nachfolgenden Regelungen enthalten ausgewählte Regelungen der Tarife und ergänzende Vorschriften zur Regelung der Beziehungen zwischen dem/der Inhaber/in eines E-Tickets und Matterhorn Gotthard Bahn. Im Anwendungsbereich der Tarife dienen die nachfolgenden Regelungen nur der Veranschaulichung. Im Falle von Widersprüchen gehen die Tarife vor.
5.2 E-Tickets allgemein
Die Gäste müssen vor Antritt der Reise (d.h. vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges) im Besitz des E-Tickets sein. Der Kauf- bzw. Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein. Das E-Ticket muss entweder in ausgedruckter Form vorliegen oder auf der Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls muss der Gast einen Zuschlag zahlen.
Die E-Mail, die zur Bestätigung einer Bestellung zugestellt wird (s. Ziff. 2 oben), gilt nicht als Fahrausweis. Die E-Tickets können über den darin enthaltenen Download Link heruntergeladen oder direkt im Wallet gespeichert werden. Bei der Fahrt muss das E-Ticket mit QR-Code respektive Barcode vorgezeigt werden.
Das Fahrausweismedium (z.B. Mobiltelefon oder Ausdruck) ist – falls erforderlich – zur Kontrolle der E-Tickets dem Kontrollpersonal auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, das Fahrausweismedium zu bedienen, um eine ordnungsgemässe Kontrolle vorzunehmen. Falls du dem Kontrollpersonal kein gültiges E-Ticket vorweisen kannst, musst du vor Ort ein Ticket nachlösen. In diesem Fall wird in der Regel ein Zuschlag erhoben.
Bitte beachte, dass es in deinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, über sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und Ausdruck des E-Tickets oder für die Darstellung des E-Tickets auf einem Smartphone oder einem anderen Endgerät erforderlich sind. E-Tickets dürfen keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die elektronische Prüfung verunmöglichen oder behindern. Kannst du bei einer Kontrolle dein E-Ticket weder in ausgedruckter Form noch mittels Darstellung auf einem Smartphone wirksam vorweisen oder ist aufgrund der genannten Umstände oder anderer von dir zu vertretenen Umstände keine elektronische Prüfung möglich, hast du weder Anspruch auf Ersatz des E-Tickets noch bist du zur Beförderung oder Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung berechtigt.
Die Matterhorn Gotthard Bahn ist ohne Anspruch auf Entschädigung berechtigt, die Beförderung zu verweigern, wenn von einem E-Ticket mehrere Exemplare im Umlauf sind und einer Person, welche das E-Ticket vorgewiesen hat, zuvor bereits die Beförderung gewährt wurde. Das Erstellen mehrerer Exemplare eines E-Tickets erfolgt somit auf eigenes Risiko des Gastes.
Jegliche Veränderung, Nachahmung oder das nachträgliche Bearbeiten eines E-Tickets ist ausdrücklich untersagt. Des Weiteren ist ein kommerzieller Handel mit den E-Tickets strikt verboten. Gäste, die gegen diese Bestimmung verstossen, können von der Bestellung von Leistungen ausgeschlossen werden. Die Matterhorn Gotthard Bahn behält sich in einem solchen Fall weitere rechtliche Schritte vor.
Für ermässigte Fahrausweise muss der entsprechende Ermässigungs-Ausweis (z.B. Halbtax-Abonnement) in jedem Fall mitgeführt werden.
Kinder unter sechs Jahren fahren in der Matterhorn Gotthard Bahn kostenlos mit und benötigen für die Fahrt kein E-Ticket.
Bikes, Fahrräder sowie Hunde über 30cm Schulterhöhe oder ohne passendes Transportbehältnis benötigen ein Ticket zum halben Tarif.
5.3 Gültigkeit E-Tickets
Je nach Art des E-Tickets gilt folgende Gültigkeitsdauer. Bitte beachte, dass die Gültigkeitsdauer von E-Tickets von derjenigen von Tickets abweichen kann, die an Billettschaltern oder -automaten gekauft werden.
Parkplatzbuchungen im Matterhorn Terminal Täsch sind ausschliesslich an den während der Bestellung gewählten Daten gültig.
Autoverlad Furka
Einzelfahrten sind ab dem bei der Bestellung gewählten Datum bis Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.
Furka-Abo 10 sind ein Jahr ab dem bei der Bestellung gewählten Datum gültig.
Furka-Abo 20 und 30 sind zwei Jahre ab dem bei der Bestellung gewählten Datum gültig.
Tickets für Erlebnisfahrten sind ausschliesslich an dem während der Bestellung gewählten Datum gültig.
Hin- und Rückfahrt-Tickets des Zermatt Shuttle der Matterhorn Gotthard Bahn sind dreissig Tage ab dem bei der Bestellung gewählten Datum gültig. Innerhalb dieser Frist kann der Gast die gebuchte Strecke einmal pro Richtung befahren. Tickets für einfache Fahrten müssen am bei der Bestellung festgelegten Tag genutzt werden.
6. Rückerstattung und Annullation
6.1 Annullation durch den Gast
6.1.1 Im Allgemeinen
Bestellungen von Gästen über die Website sind, wie in Ziffer 2 vorgesehen, grundsätzlich verbindlich. Ausnahmen im Sinne eines Rücktritts vom Vertrag (nachfolgend: Annullation) oder eine Rückerstattung eines bereits bezahlten Betrags sind nur möglich, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist in der Leistungsbeschreibung auf der Website oder in den nachfolgenden Abschnitten, und die dortigen Bedingungen erfüllt sind. Eine Abänderung des Vertrags oder ein direkter Umtausch ist nicht möglich, sondern, unter den genannten Bedingungen, nur eine Annullation und Neubestellung.
6.1.2 Parkplatz im Matterhorn Terminal Täsch
Eine Annullation oder eine Rückerstattung einer Parkplatzbuchung ist nicht möglich.
6.1.3 Autoverlad Furka
Einzelfahrten
Eine Annullation ist möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er sein Einzelfahrt-Ticket nicht genutzt hat. In diesem Fall erhält er eine Erstattung des Tickets. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 erhoben.
Furka-Abo
Eine Annullation ist möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er sein Furka-Abo nicht oder nur teilweise genutzt hat. In diesem Fall erhält er eine anteilige Erstattung des Tickets gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00. Bereits genutzte Fahrten werden dabei zum regulären Einzelfahrpreis abgezogen. Für eine Erstattung nutze bitte dieses Formular.
6.1.4 Matterhorn Gotthard Pass
Eine Annullation oder eine Rückerstattung eines MGPass ist nicht möglich.
6.1.5 Erlebnisfahrten
Gourmetfahrt Wine&Dine
Exquisit reisen und speisen
Brunchfahrten
Eine Annullation ist bis sieben Tage vor der Veranstaltung, jeweils bis 09:00 Uhr, gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 pro Buchung möglich.
Ab diesem Zeitpunkt ist keine Rückerstattung mehr möglich (100 % der Kosten gehen zulasten des Gastes).
Für eine Erstattung nutze bitte dieses Formular. Die Anfrage muss vor dem oben genannten Zeitpunkt bei der Matterhorn Gotthard Bahn eingehen.
6.1.6 Extrafahrten
Eine Annullation ist bis sieben Tage vor dem reservierten Datum einer Extrafahrt, jeweils bis 09:00 Uhr, kostenfrei möglich.
Bei einer Annulation 7 Tage und weniger vor dem reservierten Datum einer Extrafahrt wird ein Unkostenbeitrag von CHF 500.- verrechnet.
6.1.7 Zermatt Shuttle (Zugverbindung Täsch-Zermatt)
Eine Annullation ist möglich, wenn der Gast nachweisen kann, dass er sein E-Ticket nicht benutzt hat. In diesem Fall erhält er eine Erstattung des Tickets. Für eine Erstattung von Zermatt Shuttle Tickets nutze bitte dieses Formular. Bei einer Erstattung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- erhoben.
6.2 Annullation durch die Matterhorn Gotthard Bahn
Die Matterhorn Gotthard Bahn ist berechtigt, Verträge aus wichtigen Gründen zu annullieren und vereinbarte Leistungen ersatzlos einzustellen, zu ändern oder einen Ersatz anzubieten. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht, Reisen abzusagen oder abzubrechen. Als wichtige Gründe gelten alle Fälle von Unmöglichkeit der Leistungserbringung, höhere Gewalt und Situationen, in welchen eine Erbringung der versprochenen Leistungen unzumutbar ist. Als wichtige Gründe gelten bspw.:
Betriebsunterbrüche infolge von erforderlichen Bau- oder Wartungsarbeiten, Unwetter oder Lawinengefahr oder Streiks;
wenn die Leistungserbringung gegen rechtliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen verstösst;
wenn die die Matterhorn Gotthard Bahn begründeten Anlass hat zu vermuten, dass die Erbringung einer vereinbarten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Matterhorn Gotthard Bahn gefährden könnte;
das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für eine Leistung.
Im Falle einer Annullation vor der Erbringung der Leistung, also bspw. vor Reisebeginn, hat der Gast grundsätzlich das Recht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages.
Bei Leistungen, für die eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist (z.B. Erlebnisfahrten), kann die Matterhorn Gotthard Bahn, die Reise bis spätestens 4 Tage vor Reisebeginn annullieren, sofern die Mindestzahl nicht erreicht wird. Die Gäste werden informiert und der bezahlte Betrag wird zurückerstattet.
Im Falle einer Annullation während der Erbringung der Leistung, also z.B. während der Reise, wird der Betrag für die noch nicht bezogenen Leistungen zurückerstattet.
Weitere Forderungen, insb. Entschädigungs- oder Schadenersatzforderungen, sind entsprechend der Regelung in Ziffer 4.1 ausgeschlossen. Hat der Gast den wichtigen Grund (mit)verschuldet, so erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge oder für noch nicht erbrachte Leistungen.
7. Zusätzliche Regeln für einzelne Leistungen
7.1 E-Tickets für den Autoverlad Furka (Oberwald-Realp)
7.1.1 Geltungsbereich
Für die Bestellung von E-Tickets für den Autoverlad gelten zusätzlich zu den weiteren Bestimmungen dieser AGB insbesondere auch die nachfolgenden Regeln sowie die auf der Website veröffentlichten Sicherheits- und Verladehinweise sowie die Hinweise zur Haftpflichtversicherung.
Mit der Bestellung eines E-Tickets erwirbt der Gast lediglich das Recht zur Beförderung auf der entsprechenden Strecke. Ein Ticket gibt dem Gast jedoch kein Anrecht auf einen bestimmten Zug bzw. zur Fahrt zu einer bestimmten Uhrzeit und ist somit keiner Reservation gleichzusetzen.
Tickets, die über die Website erworben wurden, sind innerhalb der Gültigkeitsdauer frei übertragbar. Die Matterhorn Gotthard Bahn kann jedoch gegenüber der Person, der ein entsprechendes Ticket übertragen wird, keinerlei Gewähr dafür leisten, dass das Ticket noch nicht eingelöst wurde.
Tickets des Einzelverlads, welche anstelle eines Furka Abos gelöst wurden, werden nicht erstattet bzw. können nicht nachträglich über das Furka-Abo abgerechnet werden.
7.1.2 Zutritt zum Autoverlad
Nach erfolgreicher Bestellung und Zahlung erhält der Gast eine Bestätigungs-E-Mail mit dem E-Ticket (PDF) und einem QR-Code.
Das E-Ticket ermöglicht den Zutritt zum Autoverlad durch Vorhalten des QR-Codes am Scanner bei der Barriere (links). Alternativ kann der Gast im Bestellprozess freiwillig ein Autokennzeichen angeben. In diesem Fall wird die Zutrittsberechtigung automatisch mit dem Kennzeichen verknüpft.
Beim Autoverlad erfolgt eine automatische Erkennung des Autokennzeichens sowie eine Prüfung der Ticketgültigkeit. Die Schranke öffnet sich bei erfolgreicher Erkennung ohne zusätzlichen Scan.
Hat der Gast sein Autokennzeichen erfasst, so liegt es in seiner Verantwortung, dass dieses Kennzeichen mit den an seinem Fahrzeug montierten Kennzeichen übereinstimmt. Es liegt in der Verantwortung des Gastes sicherzustellen, dass keine anderen Personen mit dem von ihm registrierten Autokennzeichen Zutritt erhalten. Wurde der Zutritt einer anderen Person als derjenigen des Gastes gewährt, hat der Gast weder Anspruch auf Ersatz noch ist er zur Beförderung berechtigt.
Kann das Kennzeichen nicht erfasst werden oder wurde keines hinterlegt, ist der QR-Code zur Entwertung zu verwenden.
7.1.3 Besonderheiten für Furka-Abos
Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäss auch für Furka-Abos, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung vorgesehen ist.
Ein Furka-Abo 10, 20, 30 kann ausschliesslich auf der Website und mit Registrierung für ein Kundenkonto erworben werden. Es können maximal 3 Autokennzeichen hinterlegt werden. Einmal erfasste Autokennzeichen können durch den Gast nicht geändert werden, dies ist über den Kundendienst (railcenter@mgbahn.ch) der Matterhorn Gotthard Bahn AG zu beantragen.
Die Furka-Abo 10,20,30 können nur für den Autoverlad von folgender Kategorie erworben werden: Motorfahrzeuge bis 3.5 t Gesamtgewicht und 3.05 Meter Höhe.
Das Furka-Abo 10 ist 1 Jahr ab Kaufdatum gültig und berechtigt zu 10 Autoverlad-Fahrten.
Das Furka-Abo 20 ist 2 Jahre ab Kaufdatum gültig und berechtiget zu 20 Autoverlad-Fahrten.
Das Furka-Abo 30 ist 2 Jahre ab Kaufdatum gültig und berechtiget zu 30 Autoverlad-Fahrten.
Es besteht keine Möglichkeit der Hinterlegung und Verlängerung von Furka-Abos. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Nach jedem Verlad wird eine E-Mail an die hinterlegte E-Mailadresse mit den verbleibenden Fahrten und dem Ablaufdatum des Abos versendet. Im Kundenkonto/Wallet kannst du dein Restguthaben einsehen und überprüfen.
Bei fälschlicher Abbuchung deines Furka-Abos ohne Benützung des Autoverlads kann die Abbuchung innert 7 Tagen nach Erhalt der E-Mail an railcenter@mgbahn.ch beanstandet werden. Danach erlischt dieses Recht, da die Durchfahrten nicht mehr nachvollzogen werden können.
8. Wettbewerbe
8.1 Teilnahmebedingungen
Sofern auf der Website nichts anderes angegeben, gelten für die Durchführung von Wettbewerben und Gewinnspielen die nachfolgenden Bedingungen. Einzelheiten zu den Gewinnen/Preisen sind auf der Website aufgeführt.
Die Teilnahme erfolgt über die auf der Website matterhorngotthardbahn.ch bereitgestellten Teilnahmeformulare. Jede vollständig und korrekt ausgefüllte Anmeldung wird als separate Teilnahme gewertet, wobei mehrfache Einsendungen zulässig sind. Die Gewinner:innen werden per Zufallsprinzip aus den richtigen Antworten ermittelt.
Die Teilnahme an den Wettbewerben ist kostenlos und erfordert keinen Kauf. Die Wettbewerbe werden von der Matterhorn Gotthard Bahn organisiert und durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeitende der BVZ Holding AG, einschliesslich der dazugehörenden Gruppengesellschaften, insbesondere der Matterhorn Gotthard Bahn, sowie deren direkte Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Alle Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Anmeldung die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer angegebenen persönlichen Daten. Sollten falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder nachträglich geändert werden, kann dies zur Disqualifikation und zum Verlust eines etwaigen Gewinns führen.
Die Matterhorn Gotthard Bahn behält sich das Recht vor, Personen von den Wettbewerben auszuschliessen, wenn der Verdacht auf Manipulation oder unfaire Mittel besteht. Dies gilt auch, wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmässigkeit der Teilnahme aufkommen. In solchen Fällen kann die Matterhorn Gotthard Bahn bereits zugesprochene Gewinne verweigern oder zurückfordern und andere Gewinner:innen bestimmen.
Teilnehmende, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, werden von den Wettbewerben ausgeschlossen und verlieren damit jeglichen Anspruch auf Gewinne. Zudem behält sich die Matterhorn Gotthard Bahn das Recht vor, die Wettbewerbe, deren Bedingungen oder die Ergebnisse im Falle höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen ohne Vorankündigung zu ändern, zu verlängern, zu unterbrechen oder ganz abzubrechen.
Mit der Teilnahme erklären sich alle Teilnehmenden ausdrücklich und vorbehaltlos mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
8.2 Kommunikation
Die Gewinner:innen werden grundsätzlich nach dem Zufallsprinzip ermittelt und ausschliesslich per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse benachrichtigt. Falls sie sich nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen rückmelden, verfällt der Gewinn, und es erfolgt eine erneute Verlosung unter den verbliebenen Teilnehmenden. Eine Korrespondenz zu den Wettbewerben wird nicht geführt, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8.3 Verwendung der Daten
Informationen zur Bearbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden sowie der Gewinner:innen sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten, die über folgenden Link abrufbar ist: Datenschutzerklärung Matterhorn Gotthard Bahn
Die Matterhorn Gotthard Bahn übernimmt keine Haftung für Datenverluste während der Übermittlung oder für technische Störungen, die eine Teilnahme beeinträchtigen könnten.
8.4 Konditionen
Jede Person, die das Teilnahmeformular vollständig ausfüllt und absendet, nimmt automatisch an der Verlosung teil. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Sollte ein ausgelobter Preis nicht mehr verfügbar sein, behält sich die Matterhorn Gotthard Bahn das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis bereitzustellen.
9. Datenschutz
Informationen über die Bearbeitung von deinen personenbezogenen Daten durch die Matterhorn Gotthard Bahn, kannst du in unserer Datenschutzerklärung nachlesen, die über folgenden Link abrufbar ist.
Datenschutzerklärung Matterhorn Gotthard Bahn
10. Schlussbestimmungen
10.1 Unwirksame Klauseln
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen, welche den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich wahren, zu ersetzen.
10.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und der Matterhorn Gotthard Bahn im Zusammenhang mit der Website und den darüber getätigten Bestellungen unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
Für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und der Matterhorn Gotthard Bahn sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der Matterhorn Gotthard Bahn zuständig.
Vorbehalten bleiben zwingende Vorschriften und Gerichtsstände.
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